Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Rektoren und Präsidenten der Berliner Universitäten und Hochschulen haben die Hochschulvertragsverhandlungen für die Jahre 2018 bis 2022 abgeschlossen. Das am Dienstag vorgestellte Ergebnis sieht für die Hochschulen eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse im konsumtiven und investiven Bereich in Höhe von 3,5 Prozent vor. Sie beinhaltet auch eine Einigung auf die Übernahme der in der jüngsten Tarifrunde ausgehandelten Tarif- und Besoldungssteigerungen. Beide Seiten trafen ferner Verabredungen zur Fortschreibung der bisherigen Studierendenzahlen, zum Kapazitätsausbau in der Lehramtsausbildung und zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen. Im Vergleich zu 2017 beläuft sich der Zuwachs zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2022 auf rund 221 Millionen Euro und hat ein Gesamtvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro.
Zum Ergebnis der Hochschulvertragsverhandlungen erklärt der Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP), der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Peter-André Alt:
„Mit den verhandelten Hochschulverträgen erhalten die Universitäten und Hochschulen nach gut zwanzig Jahren erstmals wieder eine nennenswerte jährliche Zuschusserhöhung in Höhe von 3,5 Prozent. Wir sehen darin eine Anerkennung der erbrachten Leistungen und Stärke der Berliner Universitäten und Hochschulen durch den Regierenden Bürgermeister mit seiner Zuständigkeit für Wissenschaft und Forschung. Die Hochschulen haben trotz der in den vergangenen Jahrzehnten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen mit ihren Leistungen in Lehre und Forschung Berlin zu einem international renommierten Wissenschaftsstandort gemacht, an dem Menschen aus aller Welt studieren, forschen, lehren und arbeiten. Durch ihre Forschungsdichte und Innovationsfähigkeit, ihre wissenschaftliche Vielfalt und Ausbildungsqualität tragen sie auch wesentlich zur Bedeutung von Berlin als Wirtschafts- und Kulturstandort bei.“
Das Verhandlungsergebnis erlaubt den Hochschulen, mit dem Abbau der in der Vergangenheit entstandenen Finanzierungsdefizite zu beginnen, ihre Grundstruktur auf dem bestehenden Leistungsniveau in Lehre und Forschung zu festigen und die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern. Darüber hinaus werden die Hochschulen neue Aufgaben übernehmen, beispielsweise den dringend benötigten Kapazitätsausbau für die Lehrkräfteausbildung, die in der Vertragslaufzeit mit insgesamt rund 70 Millionen Euro unterstützt wird. Auch der Aufbau eines Instituts für Islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und zahlreiche weitere Handlungsfelder der Hochschulen werden vom Land finanziell abgesichert.
Positiv bewertet Prof. Dr. Andreas Zaby, Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und stellvertretender LKRP-Vorsitzender, die Etablierung von wissenschaftlichen Stellen an den Fachhochschulen. „Mit den vorgesehenen 0,25 Stellen pro Professur können wir unsere Forschungsaktivitäten stärken“, erklärt Prof. Zaby. Die Hochschulverträge sehen für diesen Zweck einen Zuschussanstieg bis zum Ende der Vertragslaufzeit von rund 13 Millionen Euro vor.
Prof. Martin Rennert, Präsident der Universität der Künste Berlin und stellvertretender LKRP-Vorsitzender, hebt hervor, dass das gemeinsame positive Ergebnis auch für die künstlerischen Hochschulen erfreulich ist. „Die Verhandlungen haben gezeigt, dass Berlin die zentrale Bedeutung auch der Kunst und Kunstausbildung erkannt und verstanden hat und diese Erkenntnis mit einer nachhaltigen Finanzierung zu unterlegen bereit ist.“
Die seitens der Senatskanzlei in Aussicht gestellte Finanzierung der Hochschulen steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushalts im Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin.
Weitere Informationen
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)
LKRP-Geschäftsstelle an der Freien Universität Berlin, Stabsstelle Gremien
Telefon: 030 83873170
E-Mail: info[at]lkrp-berlin.de
Internet: www.lkrp-berlin.de
Wesentliche Eckpunkte des Hochschulvertrages für 2018-2022
I Finanzen
1. Gesamtaufwuchs des konsumtiven Plafonds um 3,5% p.a.
- Der Zuschuss steigt zwischen den Jahren 2017 und 2022 für alle Vertragshochschulen insgesamt um 221 Millionen Euro Der Aufwuchs wurde nicht nur für den Landesanteil gewährt, sondern auch den Bundesanteil der Zuschüsse.
2. Vorsorge für Tarif-, Besoldungs- und Preissteigerungen
- Die Hochschulen erhalten im Rahmen des Gesamtaufwuchses einen Ausgleich des Tarifvertrages für 2018 sowie eine Vorsorge für den Anstieg der Tarife und Beamtenbesoldung, den Anstieg der Versorgungslasten und Preise.
3. Gesamtaufwuchs des investiven Zuschüssen um 3,5 Prozent pro Jahr von 2019 an
- Erstmals seit den 1990er Jahren gibt es wieder einen Anstieg bei den investiven Zuschüssen. Hier steigen die Zuschüsse für jede Hochschule um 3,5 Prozent pro Jahr. Zusätzlich werden 100 Mio. € pro Jahr im Rahmen des Investitionspaktes für Wissenschaftsbauten über alle Hochschulen vorgesehen.
4. Fortschreibung der Halteverpflichtung zur Einwerbung von Hochschulpakt-Mitteln
- Zur Finanzierung des Hochschulvertrages ist es erforderlich, 144 Millionen Euro pro Jahr aus Mitteln des Hochschulpaktes 2020 einzuwerben. Zu diesem Zweck wird die sogenannte Halteverpflichtung, das heißt die Zahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester, auf dem Niveau von 2017 fortgeschrieben.
II Zusatzaufgaben und Strukturelle Erweiterungen
1. Ausbau der Studienplätze für das Lehramt
- Sukzessive soll die Absolventenzahl für das Lehramt an den drei Lehrkräfte ausbildenden Hochschulen auf zusammen 2.000 pro Jahr erhöht werden. Die Hochschulen sollen dafür mit insgesamt 19 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 unterstützt werden.
2. Zusammenführung der Theologien an der HU
- Die katholische Theologie soll von der Freien Universität Berlin an die Humboldt-Universität zu Berlin verlagert werden. An der Humboldt-Universität zu Berlin soll eine Islamische Theologie aufgebaut werden, für den sie einen Zuschussanstieg um 3,7 Millionen Euro pro Jahr erhalten wird.
3. Weitere Strukturänderungen
- Mit weiteren Zuschüssen sollen diverse Einzeltatbestände unterstützt werden, unter anderem an den Fachhochschulen die Beschäftigung von wissenschaftlich Beschäftigten (0,25 Stellen je Professur sowie die Absicherung diverser Fachhochschulstudiengänge, das Humboldt-Lab im Humboldt-Forum sowie die Einrichtung des Bundesinstituts für Migrationsforschung.
4. Innovationspauschale und Verstetigung von Sonderaufgaben
- Mit den dafür vorgesehenen Zuschüssen soll die Digitalisierung inkl. Open Access an den Hochschulen weiter gefördert werden und mehrere Sonderaufgaben abgesichert werden, unter andrem das Berliner Zentrums für Hochschullehre (BZHL) und Mittel zur Verstetigung von Aktivitäten aus Sonderprogrammen wie der Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive für Qualität in der Lehre, Gründungszentren oder die Einwerbung von ERC-Grants.
III Weitere Vereinbarungen
1. Beschäftigungsbedingungen
- Bei der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen wird eine Erhöhung des Anteils der aus Haushaltsmitteln wissenschaftlichen Beschäftigten mit Daueraufgaben auf 35 Prozent vorgesehen. Lehrauftragsentgelte werden in der niedrigsten Stufe von 24,50 Euro pro Veranstaltungsstunde auf 35 Euro im Jahr 2018 und auf 37,50 Euro im Jahr 2019 erhöht.
- An den Hochschulen werden Tenure-Track-Professuren eingeführt und an den Fachhochschulen Stellen für wissenschaftliche Beschäftigte eingerichtet.
2. Lehre
- Die Aufnahmekapazitäten und damit die hohe Studienanfänger-Zahlen werden auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten. Weiterhin sollen die Studienqualität weiter verbessert, die Studierbarkeit erhöht und der Übergang von der Schule in die Hochschule beziehungsweise beim Eingang in die Hochschule unterstützt werden.
3. Forschung und Nachwuchsförderung
- Die Spitzenforschung und Kooperationen sollen bis hin zum Verbundantrag (ExStra) unterstützen werden.
- Die Forschung an Fachhochschulen sowie die Kooperationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen bei der Betreuung von Promovierenden und kooperativen Promotionen sollen ausgebaut werden.
4. Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit und Diversity
- Die Berufung von Frauen auf Professuren wird im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit weiter gefördert.
- Weiterhin werden sie Diversity Policies entwickeln, die als Querschnittsaufgabe der Hochschule Teil ihrer Qualitätsentwicklung sind sowie ein diversitätssensibles Studier- und Arbeitsumfeldes fördern.