Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der anhaltenden Mittelkürzungen wird die Betreuung von Abschlussarbeiten durch Lehrbeauftragte bis auf weiteres ausgesetzt.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Arbeiten im Fachgebiet Steuern im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (dual) (B.A.), sofern die Themen einen eindeutigen steuerlichen Schwerpunkt aufweisen. Diese Ausnahme ist notwendig, um die Kooperation mit der Steuerberaterkammer weiterhin erfüllen zu können und den Studierenden einen qualifizierenden Abschluss in diesem Bereich zu ermöglichen.
In den vorgenannten Fällen gelten weiterhin die bekannten Regelungen des Beschlusses des FBR vom 11.02.2021, 381. Sitzung, TOP 5.
Infolge rechtlicher Unklarheiten können auch unentgeltliche Betreuungen durch Lehrbeauftragte nicht genehmigt werden.
Einzelfallentscheidungen und Einzelanträge werden ausgeschlossen, um Intransparenz zu vermeiden.
Die Regelungen werden überprüft, sobald die finanzielle Situation eine Rückkehr zur bisherigen Praxis erlaubt.