FAQ vorläufige Haushaltsführung

Vorläufige Haushaltsführung der BHT 2025

Liebe Mitglieder unserer Hochschule,

die vorläufige Haushaltsführung bringt ggf. einige Fragen mit sich. Der Sachverhalt ist in den letzten Jahren keine Routine gewesen, daher ist es wichtig, informiert und handlungsfähig zu bleiben. Dafür haben wir diese FAQ-Seite erstellt: um Ihnen hier Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen geben zu können.

Es gibt aktuell Einschränkungen für die Haushaltsführung, ja. Dennoch möchten wir Sie ermutigen, sich aktiv einzubringen und mit uns Lösungen zu finden. Jede Frage zählt, und gemeinsam können wir Wege finden, den Hochschulbetrieb in bewährter Qualität fortzuführen.

Nutzen Sie diese Seite gerne als Ihren Kompass durch die vorläufige Haushaltsführung.

Hans Gerber, Erster Vizepräsident (VP1) für die Hochschulleitung



Allgemeine Fragen zur vorläufigen Haushaltsführung

Stand: 10.01.2025

Was bedeutet vorläufige Haushaltsbewirtschaftung?

Es dürfen z.Zt. nur die unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden, um

  • gesetzliche Aufgaben zu erfüllen,
  • Baumaßnahmen weiterzuführen,
  • eine ordnungsgemäße Lehre zu gewährleisten und
  • die geordnete Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Was ist die Zielsetzung der Verfassungsbestimmung?

Wesentlich ist, dass grundsätzlich keine neuen Maßnahmen (Baumaßnahmen, Software, Leistungserweiterungen, Beschäftigungsverhältnisse o.ä.) gestartet oder diesbezügliche Verpflichtungen eingegangen werden dürfen.

Wer entscheidet über die Einstufung von „zwingend notwendigen“ Ausgaben?

Das Präsidium. In weitreichenden Entscheidungen ggf. in Abstimmung mit der SenWGP.

Wie lange wird die vorläufige Haushaltsbewirtschaftung dauern?

Bis die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) der BHT eine Genehmigung erteilt.

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Personal: Gehälter, Verträge, Beihilfe

Stand: 10.01.2025

Sind Gehälter und laufende Verträge weiterhin gesichert?

Ja, ohne Einschränkung.

Können befristete Stellen oder Vertragsverlängerungen betroffen sein?

Ja, Sobald damit eine Mittelbindung aus dem Haushalt verknüpft ist, ist ein neuer Vertragsabschluss aktuell leider nicht möglich. Verschiebung erforderlich.

Können weiterhin neue Verträge für Tutorien und studentische Hilfskräfte abgeschlossen werden?

Dies ist im Moment leider nicht möglich, weil damit neue Verpflichtungen eingegangen werden.

Was passiert mit bestehenden Rahmenverträgen?

Sie bestehen und laufen weiter, dürfen jedoch nicht erweitert werden.

Was passiert mit Beihilfeanträgen?

Ohne Einschränkung werden diese weiterbearbeitet.

Sind haushaltsfinanzierte Stipendien möglich?

Nein, das ist leider ausgeschlossen.

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Finanzen und Beschaffung

Stand: 10.01.2025

Erfolgte eine Sperrung der Labormittel aus 52500 vom Haushalt 2024?

Die Restmittel der Labore aus 2024 werden ins neue Haushaltsjahr übertragen und können nach Eröffnung des Haushaltsjahres 2025 ausgegeben werden. Es obliegt den Fachbereichen (FB), die Reste der Labormittel innerhalb des FB nach Bedarf neu zu verteilen. Eine Sperre muss leider erfolgen. Ausnahme: Verbrauchsmittel werden für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungen benötigt - auch dann aber nicht vor dem 20. Januar 2025.

Sind Barauslagen weiterhin erstattungsfähig?

Das ist im Moment leider nicht möglich.

Werden geplante Anschaffungen oder Investitionen verschoben?

Ja. Alle haushaltsfinanzierten Maßnahmen, die noch nicht auf der Vergabeplattform stehen, sind temporär gesperrt.

Kann die Beschaffung von Geschäftsbedarf erfolgen?

Nein. Dies gehört zu den nicht notwendigen Ausgaben, sofern es aus Haushaltsmitteln erfolgt.

Wird der Bauunterhalt gestoppt?

Nein. Dieser ist weiterhin für den Betrieb der BHT erforderlich.

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Drittmittel

Stand: 14.01.2025

Welche Auswirkungen hat die vorläufige Haushaltsführung auf Drittmittelprojekte?

Keine, solange eine hundertprozentige Finanzierung durch den Mittelgeber besteht. Also keine Co-Finanzierung durch Haushaltsmittel.

Werden geplante Anschaffungen oder Investitionen aus Drittmitteln verschoben?

Nein. Alle Maßnahmen, die ausschließlich über Drittmittel finanziert werden, laufen ohne Einschränkung weiter. Dies betrifft auch die Beschaffungen für den WAL.

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Veranstaltungen, Dienstreisen, Exkursionen, Fortbildungen

Stand: 10.01.2025

Sind Weiterbildungen oder Fortbildungen für Mitarbeitende weiterhin möglich?

Nein, das ist aktuell ausgeschlossen. Durchgeführt werden nur Veranstaltung, die der Sicherheit dienen bzw. aus einem gesetzlichen Zusammenhang zwingend sind, z.B: Feuerlöschkurse, Ersthelferkursen, Schulungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, u.ä..

Können Konferenzen oder Workshops weiterhin organisiert werden?

Nein, das ist leider aktuell ausgeschlossen, sobald damit eine Mittelbindung aus dem Haushalt verknüpft ist.

Ich habe eine Dienstreise geplant, kann ich diese durchführen?

Die Durchführung ist aktuell nicht möglich, sofern diese auf Basis einer Haushaltfinanzierung geplant ist.

Kann eine geplante Exkursion durchgeführt werden?

Die Durchführung ist aktuell nicht möglich, sofern diese auf Basis einer Haushaltfinanzierung geplant ist.

Werden Veranstaltungen wie der Neujahrsempfang weiter stattfinden?

Ja, aber ohne Catering und spezifische Zusatzkosten. Dies gilt auch für die Absolvent*innenfeiern der Fachbereiche und alle weiteren Veranstaltungen.

Kann derzeit eine Bewirtung veranlasst werden?

Nein. Dies gehört zu den nicht notwendigen Ausgaben, sofern es aus Haushaltsmitteln erfolgt.

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Studium und Campus: Bafög, Mensa, Bibliothek

Stand: 10.01.2025

Kann ich weiterhin Bafög beantragen?

Ja, ohne Beschränkung. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Bafög und der Hochschulfinanzierung.

Wird die Mensa weiterhin geöffnet sein?

Ja. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Mensabetrieb durch das Studierendenwerk und der Hochschulfinanzierung der BHT.

Ist die Bibliothek auch betroffen?

Ja, Beschaffungen über den Bestand und laufende Rahmenverträgen hinaus sind derzeit nicht möglich.

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Kontakt

Fragen zum Thema Haushalt 2025 senden Sie bitte an aufstellung-haushalt[at]bht-berlin.de