Zum neuen Semester steigen die BAföG-Bedarfssätze, auch der Wohnkostenzuschlag erhöht sich. Allerdings hängt die Gesamthöhe des gezahlten BAföG weiterhin von der individuellen Situation (eigene Wohnung, Kinder, etc.) ab.
Neu ist auch:
- Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann eine einmalige Studienstarthilfe in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Studierende können ein sogenanntes Flexibilitätssemester nehmen, sodass einmalig ohne Angabe von Gründen ein weiteres Semester über die Förderungshöchstdauer mit BAföG finanziert wird.
Vereinfachter Fachrichtungswechsel: Der Wechsel kann auch etwas später im Stadium erfolgen, ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch.
Für konkrete Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendenwerk Berlin: studierendenWERK BERLIN - BAföG (stw.berlin)