Arbeits- und Wegeunfälle
Die folgenden Inhalte geben die Regelungen der Unfallkasse Berlin wieder. Die Bearbeitung von Unfällen von Beamten erfolgt durch das Ref IA.
Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der BHT (hierzu zählen auch Wege von und zur BHT) ist eine Unfallanzeige auszufüllen und an SI/UmI zu senden, wenn ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde.
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu
Verhalten bei Unfällen
Bitte nutzen Sie diesen Aushang, um bei Unfällen alle nötigen Informationen einschließlich der Telefonnummern und der Hausanschrift bereit zu haben. In die Formularfelder können Sie die Daten eintragen, die auf ihren Arbeitsplatz zutreffen.
Bei schweren Unfällen bitten wir Sie, SI/UmI kurzfristig zu informieren (Kurzwahl Mobiltelefon 1728).
Durchgangsarzt
Ist ein Arztbesuch erforderlich, ist zwingend ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen. D-Ärzte in der Nähe der BHT finden Sie hier.
Diese Liste können Sie als Aushang bei SI/UmI anfordern.
D-Ärzte in der Nähe ihres Wohnortes finden Sie in der Datenbank der Unfallkasse. (Wir empfehlen in den Suchfeldern der Abfragemaske die Angabe „Ort“, „Straße“ und „Umkreis“)
Ist für den Transport ein Krankenwagen erforderlich, ist dieser unter der Rufnummer (0)112 anzufordern. Informieren Sie unbedingt den Pförtner des Hauses über die Anforderung des Rettungsdienstes. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Zugänge geöffnet sind und die Rettungskräfte den Unfallort zügig erreichen.
Bei leichteren Verletzungen kann ein Taxi für den Transport zum Durchgangsarzt genutzt werden. Die Kosten werden von der Unfallkasse Berlin übernommen. Hierzu muss die Quittung eingereicht werden.
Die Nutzung eines privaten Fahrzeuges ist nicht zu empfehlen, da der Fahrer im Regelfall für Schäden, die dem Verunfallten bei der Fahrt entstehen könnten, nicht versichert ist.
Unfallmeldung
Wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen, ist eine Unfallmeldung erforderlich.
Unfallanzeigen für Studierende (Word-Formular) finden Sie hier.
Unfallanzeigen für Beschäftigte (Word-Formular) finden Sie hier
Beamtinnen und Beamte melden einen Arbeitsunfall beim Sachbearbeiter / der Sachbearbeiterin im Ref. IA.
Vordrucke der Unfallanzeige können bei SI/UmI angefordert werden.
Die ausgefüllte Unfallanzeige ist an SI/UmI weiterzuleiten. Die erforderlichen Unterschriften werden von uns eingeholt.
Alle Anfragen der Unfallkasse zu Unfällen werden von SI/UmI bearbeitet.
Ob die Bedingungen für einen Arbeitsunfall vorliegen, entscheidet die Unfallkasse Berlin in jedem Einzelfall. Eine Übersicht über die Leistungen der Unfallkasse finden Sie hier.
Verbandkästen
Verbandkästen sollten in jeder Organisationseinheit vorhanden sein.
Diese können beim Ref. IIIB angefordert werden. Hier erhalten Sie auch Verbrauchsmaterial zum Auffüllen der Verbandkästen.
Im Regelfall ist ein kleiner Verbandkasten ausreichend. Wir empfehlen jedoch die zusätzliche Ausstattung mit einem Eis-Pack (Sofortkompresse) oder, falls ein Kühlschrank vorhanden ist, mit einer Kalt/Warm -Kompresse.
Verbandbücher
Ist keine ärztliche Hilfe erforderlich, ist der Unfall im Verbandbuch einzutragen. Bei später eintretenden Verschlimmerungen der Verletzung kann auf der Grundlage des Verbandbucheintrages eine Unfallanzeige „nachgereicht“ werden.
Verbandbücher können bei SI/UmI angefordert werden. Wir empfehlen, das Verbandbuch im Verbandkasten aufzubewahren.
Erste-Hilfe-Kurs
Eine aktuelle Ausbildung als Ersthelfer ist Voraussetzung für die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Ausbildungsdauer beträgt einen Tag. Nach zwei Jahren ist eine Auffrischung des Kurses erforderlich. Informationen zu Erste-Hilfe-Kursen finden Sie hier. Sprechen Sie die Fortbildung zum Ersthelfer mit ihrem Vorgesetzen ab.