Erste-Hilfe-Kurse/ Feuerlöschübung

Erste-Hilfe-Kurse

Regelung zur Ausbildung in der Ersten-Hilfe

Die Pflicht des Arbeitgebers, ausreichend Ersthelfer ausbilden zu lassen, ergibt sich aus den Grundsätzen der Prävention (DGUV Regel 100-001).

Revision der Erste-Hilfe-Ausbildung:
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist seit dem 01. April 2015 auf 9 Unterrichtseinheiten (UE) gestrafft worden und der Umfang der regelmäßigen (in Zeitabständen von höchstens zwei Jahren erforderlichen) Fortbildung, auf 9 UE ausgeweitet.

Ausgebildete Ersthelfer, die länger als zwei Jahre keine Fortbildung in der Ersten-Hilfe wahrgenommen haben, dürfen vom Arbeitgeber nicht als in der Ersten-Hilfe ausgebildet betrachtet werden.

Dienstrechtlich ist die Ausbildung "Dienst am anderen Ort". Wir bitten Sie, die Absprachen mit Ihrem Vorgesetzten selbst zu treffen. 

Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen und -Training

Die Liste der anerkannten Ausbildungsorganisationen finden Sie auf der Seite der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe in der „Liste der ermächtigten Stellen“.

Die Suche erfolgt über die Eingabe des Ortsnamen, in dem sie einen Veranstalter suchen. Sie können auch an den Kursen der Anbieter in Brandenburg teilnehmen. Bitte achten Sie darauf, dass der Veranstalter zum Zeitpunkt des geplanten Lehrgangs noch ermächtigt ist (Spalte Ermächtigung/Eignung).

Wenn Sie mit einer Organisation einen Schulungstermin vereinbaren, weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin, dass über die Gutscheine der Unfallkasse Berlin abgerechnet wird.

Bitte teilen Sie uns unter siumi@bht-berlin.de mit, dass Sie einen Gutschein benötigen. Wenn diese Organisation den Gutschein vor Beginn des Kurses benötigt, teilen Sie uns auch folgende Daten mit:

  • Name der Organisation
  • Postanschrift
  • Ansprechpartner
  • Datum des Kurses
  • ggf. Veranstaltungsort

Feuerlöschübung für Beschäftigte der BHT

Kurs: Feuerlöschübung an einem mobilen Feuerlöschtrainer

Veranstaltungsort: Campus der BHT

Anmeldung: Terminanfrage und -anmeldung unter 030 4504-2742