Beschäftigte mit Familie

Mutterschutz

Der Mutterschutz hat zum Ziel, die Schwangere bzw. nach der Geburt Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen und Überforderung zu schützen.

Der Mutterschutz sieht verpflichtend eine Überprüfung des Arbeitsumfeldes vor. Die oder der Vorgesetzten bzw. die Lehrkraft sollte über die Schwangerschaft formal in Kenntnis gesetzt werden, um Gefärdungen ausschließen zu können.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Beschäftigung bzw. dem Unterricht in Laboren und Werkstätten. Hier muss bei der Kenntnis einer Schwangerschaft umgehend eine Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsschutz vorgenommen werden. Es ist auszuschließen, dass Schwangere mit gesundheitsgefärdenden Stoffen Kontakt haben oder an Maschinen arbeiten, die sie gefährden könnten. Die Gefährdungsbeurteilung wird anhand eines Protokollbogens vorgenommen und dokumentiert. Es sind besondere Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten.

Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeiterinnen (pdf)

Für Pausen - und Ruhezeiten in Schwangerschaft und Stillzeit können Sie die Familienzimmer nutzen, die in der Regel mit einer Liege ausgestattet sind.

Der gesetzliche Mutterschutz enthält neben der Regelung zur Fürsorge auch die Pflichten des Arbeitsgebers, Fristen und Beschäftigungsverbote, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz.
mehr Informationen

Der Nachweis einer Schwangerschaft ist im Referat IA Personal vorzulegen, die oder der Vorgesetzte sollte zeitgleich informiert werden.



Pflege von Angehörigen

Zum Thema Pflege finden Sie unter Rechtliche Grundlagen die einschlägigigen Gesetzestexte. Unter Informationen und Links werden Sie zu weiteren hilfreichen Seiten im Netz geführt.
Beschäftigte der Berliner Hochschule für Technik können sich auf der Homepage des Personalreferats über die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informieren. Im Frauen- und Gleichstellungsbüro bekommen Sie Broschüren, die Ihnen eine Einführung in das Thema geben können.


Hilfreiche Links

Allgemeine Informationen:

Anträge, Formulare, Urkunden:

Finanzierung:

Pflege: